© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1260597
Schulorganisationsgesetz
§ 31. Organisationsformen der Polytechnischen Schule
(Grundsatzbestimmung)
Polytechnische Schulen sind je nach den örtlichen Erfordernissen zu führen
- als selbständige Polytechnische Schulen oder
- als Klassen von Polytechnischen Schulen, die einer Volksschule, einer Mittelschule oder einer Sonderschule angeschlossen sind, oder
- als Expositurklassen einer selbständigen Polytechnischen Schule.
Hierüber hat die Bildungsdirektion nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses und des Schulerhalters zu entscheiden.