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Neu Dokument-ID: 1282216

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8.3.4 Abgrenzung zu Schulausschluss und anderen Maßnahmen

Die Suspendierung ist eine kurzfristige Schutzmaßnahme. Der Schulausschluss ist demgegenüber ein besonders weitreichender Schritt und nur als letztes Mittel zulässig.

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