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Dokument-ID: 1265771
2.5.1.3 Anzeigepflicht
In der Kinder- und Jugendhilfe besteht keine Anzeigepflicht an die Strafverfolgungsbehörden. Es hat sich gezeigt, dass im Kinderschutz Anzeigepflichten kontraproduktiv sind, da sie die Meldeschwelle bei Familienangehörigen erhöhen. Außerdem können Verfahrensverhandlungen sowie die damit einhergehende psychische Belastung bei Kindern zu Überforderung und Traumatisierung führen.