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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.2.3 Arbeitsstätten

Anwendungsbereich

Der Dienstgeber ist verpflichtet, Arbeitsstätten entsprechend den Vorschriften des Bundesbedienstetenschutzgesetzes sowie den dazu erlassenen Verordnungen einzurichten und zu betreiben. Als Arbeitsstätten gelten auch Container, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.

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