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Dokument-ID: 1266877
5.4 Arbeitsstoffe in Schulen
In Schulen kann es insb. in naturwissenschaftlichen Fächern wie Chemie, Biologie etc, aber auch in Werkstätten u. Ä. zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen kommen. Daher ist von der Schulleitung oder einem dafür abgestellten Verantwortlichen eine Arbeitsstoffevaluierung durchzuführen, aus der sich dann Handlungsempfehlungen und Betriebsanweisungen sowohl für die Bediensteten, als auch für die betroffenen Schüler ergeben.