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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.6.14.5 Berufskleidung, Ausrüstung

Der Gebrauch einer einheitlichen Berufskleidung (Uniform) ist bei Ausübung des Bewachungsgewerbes vorzusehen und bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Diese wird erteilt, wenn keine Verwechslung mit Uniformen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollverwaltung, der Justizwache und des Bundesheeres zu befürchten ist.

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