© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1266912

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.11.2 Biologische Stoffe

Der Begriff biologische Arbeitsstoffe ist in § 40 Abs 5 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) sowie in § 1 Abs 1 und 2 der Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA) und die Verwendung biologischer Arbeitsstoffe in § 1 Abs 3 und 4 VbA definiert. Im Sinn des § 40 Abs 4 ASchG handelt es sich bei biologischen Arbeitsstoffen um Mikroorganismen (einschließlich genetisch veränderter Mikroorganismen), Zellkulturen und Humanendoparasiten, die Infektionen und/oder sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen in unserem Shop! Zum Shop