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Dokument-ID: 1268217
8.6.4.1 Definition „Blackout“
Von einem so genannten „Blackout“ spricht man bei einem überregionalen Strom-, Infrastruktur- und Versorgungsausfall, der deutlich über einen gewöhnlichen Stromausfall hinausgeht. Entscheidend ist, dass kaum mit Hilfe von anderen Stellen zu rechnen ist, da alle selbst betroffen und die Ressourcen endlich sind.