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3.7.7 Brandschutzplan
Brandschutzpläne sind wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Sie zeigen die Gefahrenschwerpunkte und die für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auf. Sie bilden die Grundlage des Feuerwehreinsatzes. Auf Grundlage des Brandschutzplanes werden bereits bei der Anfahrt wichtige Erkenntnisse gewonnen. Zusammen mit der Lageerkundung vor Ort wird über Einsatzart, Umfang und Nachalarmierung entschieden. Auch bietet der Brandschutzplan wesentliche Entscheidungshilfen für eventuelle Evakuierungen oder sonstige Sondermaßnahmen. Für den Brandschutzbeauftragten sind sie eine entscheidende Hilfe bei den turnusmäßigen Eigenkontrollen. Voraussetzung ist, dass die Pläne den objektspezifischen Istzustand wiedergeben.