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Neu Dokument-ID: 1265750

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.2.6 Datenleck – Was ist zu tun?

Der Verantwortliche hat die Datenschutzbehörde ab Kenntnis binnen 72 Stunden von allen Sicherheitsverletzungen, die ein Risiko für die Betroffenen haben können, zu informieren (zB Notebook oder Notizheft mit Schülerdaten im Zug vergessen, Hacking-Angriff, E-Mail mit sensiblen Daten an falschen Empfänger geschickt).

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