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Dokument-ID: 1266954
6.2.1 Einleitung
Für die Nutzer von Schulbauten stehen natürlich die gesicherte Verwendbarkeit und somit die notwendige Funktionalität des Gebäudes im Vordergrund, damit der Unterricht, die Betreuung oder die Lehrveranstaltungen reibungslos abgewickelt werden können. Aber auch die Konformität mit den baurechtlichen Bestimmungen muss gegeben sein und ist zu kontrollieren bzw wiederherzustellen. Bildungseinrichtungen unterliegen wie alle anderen Gebäude auch den gesetzlichen bzw baurechtlichen Bestimmungen.