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6.4.5 Elektrische Anlagen
Elektrische Anlagen sind in der Regel dauerhaft in Betrieb und unterliegen infolgedessen wie auch Bauwerke Abnutzungs- oder Alterungsprozessen. Entsprechend der Elektroschutzverordnung (ESV 2012) haben „Arbeitgeber/innen dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden, sich stets in sicherem Zustand befinden und Mängel unverzüglich behoben werden.“ • [Fußnote: Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012), idF BGBL II Nr 33/2012.] Es dürfen weiters nur solche Anlagen und Betriebsmittel verwendet werden, die im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungseinflüsse den betrieblichen und örtlichen Anforderungen entsprechen.