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Dokument-ID: 1267089
7.1.4 Kindeswohlgefährdung
Jede Definition von Kindeswohlgefährdung stellt eine soziale Sinnkonstruktion dar, die Werturteile ins Spiel bringt, die selbst wieder historischen Veränderungen unterliegen. Was in einer Gesellschaft, zu einer bestimmten Zeit, in einer bestimmten Schicht und unter bestimmten Umständen im Umgang mit Kindern als normal oder gefährdend angesehen wird und was nicht, ist Wandlungen unterworfen, ist grundsätzlich kontrovers und gilt nicht absolut.