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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.1 Pflichten des Erhalters von Kinderbetreuungseinrichtungen

Der Erhalter einer Kinderbetreuungseinrichtung ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gebäude nach dem jeweiligen Stand der Technik und nach den pädagogischen und sicherheitstechnischen Erfordernissen errichtet bzw erneuert werden.

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