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Dokument-ID: 1266979
6.3.5.3 Prüfungen bei Schul- und Kindergartengebäuden
Im Brandschutz greift wieder die OIB Richtlinie 2:
Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 – ausgenommen solche mit nur einem oberirdischen Geschoß – sind als Gebäude der Gebäudeklasse 3 einzustufen, wenn sie als Schule oder Kindergarten oder damit vergleichbar genutzt werden.