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Dokument-ID: 1282209
2.8.1 Rechtliche Grundlagen
Mit der jüngsten Novelle des Schulrechts (BGBl I Nr 117/2025) hat die Regierung die Suspendierung von Schülerinnen und Schülern neu geregelt und baut begleitende Angebote österreichweit verpflichtend aus (§ 44 Abs 7 SchUG). Die Einbeziehung der Familie und der Schulsozialarbeit soll zudem bei Suspendierungen und in der Gewaltprävention forciert werden (§ 44 Abs 5-9 SchUG). Zudem soll mittels Einführung eines Kopftuchverbots die Selbstbestimmung unmündiger Mädchen an Schulen gestärkt werden (§ 43a Abs 1-4 SchUG).