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Dokument-ID: 1266706
3.7.9 Sammelplatz
Die Mitarbeiter sollen mit den Nutzern von Bildungseinrichtungen bei Räumungsalarm das Gebäude so rasch als möglich direkt ins Freie verlassen und sich am Sammelplatz einfinden. Dies ist in der Brandschutzordnung für alle Mitarbeiter festzuhalten.