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6.3.4 Spielplätze
Im Österreich gibt es rund 7.000 öffentliche und private Spielplätze. Die Öffentlichkeit und insbesondere die Eltern vertrauen darauf, dass Spielplätze so geplant und unterhalten werden, dass sie keine Gefahren darstellen. Aussagen wie „Benutzung auf eigene Gefahr“ und „Eltern haften für ihre Kinder“ greifen auf öffentlichen Spielplätzen nicht. Spielplatzbetreiber (zB Hausverwaltung,Verein, Gemeinde) haften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowohl für die generelle Ausstattung als auch für die erforderliche Wartung der Spielgeräte und des Spielplatzes. Kommt es durch Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht zu einem Unfall, können Schadenersatzforderungen in ungeahntem Ausmaß anstehen.