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Dokument-ID: 1266699
3.7.5 Unterweisungen im Brandschutz
Die Betriebsangehörigen sollten in angemessenen Zeitabständen über die ihren Arbeitsplatz betreffenden Brandschutzmaßnahmen unterrichtet werden (§ 25 ASchG). Dies gilt insbesondere für auszubildende, neu eingestellte oder im Betrieb auf anderen Arbeitsplätzen eingesetzte Mitarbeiter.