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3.6.4.5 Vermeiden von Fehlalarmen
Technische Voraussetzungen | |
Richtige Auswahl der Melder | Es sind zuerst jene Melder zu verwenden, die die besten und frühesten Auslöseeigenschaften besitzen (Rauchmelder). Bei Vorhandensein von Täuschungsgrößen sind dafür unempfindliche Melder einzusetzen. |
Richtige Anordnung der Melder | Bei der Auswahl des Montageortes ist auf Störeinflüsse zu achten. zB kann ein Feuchtigkeitsschutz im Freien oder ein ausreichender Abstand zu beweglichen Einbauten nötig sein. |
Alarmzwischenspeicherung | Dies ist bei punktförmigen Meldern anwendbar. Durch die Zwischenspeicherungen von ca 10–30 Sekunden können kurzfristig auftretende Störgrößen keine Alarmierung auslösen. |
Zweimelderabhängigkeit | Bei großflächigen Räumen (zB Garagen, Hallen) können punktuell auftretende Täuschungsgrößen übergangen werden, wenn mindestens ein zweiter Melder ausgelöst werden muss. |
Verschmutzungsgraderkennung | Bei modernen Systemen möglich; bei fortschreitender Verschmutzung wird eine Störmeldung abgesetzt. |
Überspannungsschutz | Es sind Grob- und Feinschutz bei Problemen mit Schaltüberspannungen oder atmosphärischen Entladungen zu beachten. |
Interventionsschaltung (technisch) | Dies ist bei automatischen BMA möglich. Das Interventionspersonal muss automatisch verständigt werden. Bei einem Zweitalarm ist unmittelbar die Feuerwehr zu verständigen. |
Organisatorische Maßnahmen | |
Unterweisung der Mitarbeiter | Dies muss in der Brandschutzordnung und durch regelmäßige Schulungen erfolgen, wobei Mitarbeiter auf die Vermeidung von Täuschungsgrößen hingewiesen werden sollen. |
Kontaktaufnahme bei Übungen | Nehmen Sie Kontakt mit der alarmannehmenden Stelle auf, bevor Sie Eigenkontrollen, Übungen oder Überprüfungen durchführen und nachdem sie diese beendet haben. Auch vor Abschlussüberprüfungen und Revisionen ist dies erforderlich. |
Regelmäßige Wartung und Instandhaltung | Alle Melder sind, abhängig von ihrem Verschmutzungsgrad, regelmäßig zu reinigen bzw zu tauschen (ÖN F 3070).Wartungen durch Fachfirmen (Wartungsvertrag) sind jährlich durchzuführen. Alle zwei Jahre ist eine Revision durch eine staatlich akkreditierte Inspektionsstelle durchführen zu lassen. |
Vermeidung von Täuschungsquellen | Organisatorische Regelung von Rauchverbotszonen, die Verwendung von Koch- und Heizgeräten etc |
Freigabeschein beachten | Das Freigabeverfahren ist unbedingt einzuhalten und bei Heiß- (Schweißen, Trennschneiden, Flämmen, Löten) oder Staubarbeiten sind die betroffenen Brandmelder abzuschalten und entsprechende Staubschutzvorkehrungen anzubringen. |
Probebetrieb | Bei Neubau oder Erweiterung einer Anlage ist ein etwa sechswöchiger Probebetrieb ohne Feuerwehr-Weiterleitung durchzuführen. Ist das Objekt schon in Betrieb und die BMA vorgeschrieben, müssen währenddessen Ersatzmaßnahmen wie Brandsicherheitsdienste erfolgen. |
Staubschutz beachten | Bei Bau-, Trockenbau-, Tischlerarbeiten oder ähnlichen Staub verursachenden Gegebenheiten sind die Melder abzuschalten und gegen Eindringen von Staub zu schützen (Schutzkappen). |
Interventionsschaltung (organisatorisch) | Es ist ausreichendes, ausgebildetes Interventionspersonal während der Dauer der Interventionsschaltung zu organisieren. Kommunikationsmittel und Zugang zu allen Räumlichkeiten (Schlüssel) sind notwendig. |