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Dokument-ID: 1266919
5.11.2.7 Verwendung biologischer Arbeitsstoffe und Risikogruppen
Generell ist zwischen beabsichtigter und unbeabsichtigter Verwendung zu unterscheiden.
Beabsichtigte Verwendung
Bei der beabsichtigten Verwendung ist das Arbeiten mit einem biologischen Arbeitsstoff der eigentliche Zweck der Tätigkeit.