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Neu Dokument-ID: 1266919

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.11.2.7 Verwendung biologischer Arbeitsstoffe und Risikogruppen

Generell ist zwischen beabsichtigter und unbeabsichtigter Verwendung zu unterscheiden.

Beabsichtigte Verwendung

Bei der beabsichtigten Verwendung ist das Arbeiten mit einem biologischen Arbeitsstoff der eigentliche Zweck der Tätigkeit.

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