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Dokument-ID: 1267026
6.6.2 Zuständigkeiten
Die Errichtung und Ausstattung von Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von pädagogischen und sicherheitstechnischen Erfordernissen obliegt dem Erhalter (siehe Kapitel 2.1.1). Bei der Auswahl eines geeigneten mechanischen oder elektronischen Sicherheitssystems für den jeweiligen Standort empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Erhalter, der Bildungseinrichtung, den Sicherheitsbeauftragten sowie Herstellern/Händlern.