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Dokument-ID: 1282210
2.8.2 Wann ist eine Suspendierung zulässig?
Eine Suspendierung kommt nicht bereits bei jeder Unterrichtsstörung, bei Verspätungen oder allgemein „auffälligem Verhalten“ in Betracht. Erforderlich sind konkrete, nachvollziehbar festgehaltene Tatsachen, die eine gegenwärtige Gefährdung zumindest wahrscheinlich machen. Relevante Situationen können etwa sein: