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Dokument-ID: 1282213
2.8.3.1 Wie läuft eine Suspendierungsbegleitung ab?
Die zuständige Schulbehörde bzw Bildungsdirektion legt die Suspendierungsbegleitung per Bescheid fest. Sie bestimmt insbesondere den Ort und den individuellen Förderplan. Die Begleitung kann an der Stammschule, an einem anderen Schulstandort, in einer geeigneten externen Einrichtung oder – wenn sinnvoll – ortsungebunden beziehungsweise hybrid stattfinden.