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Dokument-ID: 1281654
2.9.3 Rechtlicher Rahmen: Kinderrechte, Verfassung und Menschenrechte
Alle Mädchen in Österreich sollen unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen haben. Das Kopftuchverbot für Mädchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres soll dazu beitragen, ihre Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und freie Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Gleichzeitig sollen Praktiken und Geschlechternormen zurückgedrängt werden, die auf der Unterordnung von Mädchen beruhen oder ihre gesellschaftlichen Möglichkeiten einschränken.