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Dokument-ID: 1004516
7 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften
Die beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften erstreckt sich auf die KöR als solche, dh außerhalb des privatrechtlichen Tätigkeitsbereiches im Rahmen der BgA, und auf Körperschaften des § 1 Abs 2 KStG, die nach § 5 KStG oder nach anderen Bundesgesetzen von der KöSt befreit sind. BgA können auch von § 5 KStG befreit sein. Die sachliche Steuerpflicht ist dabei in § 21 Abs 2 und Abs 3 KStG geregelt.