© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1013875
2.3 Dienstreisen
Definition Dienstreise
Eine Dienstreise gem § 26 Z 4 EStG liegt vor, wenn der Dienstnehmer im Auftrag des Dienstgebers
- seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager etc) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt (kleine Dienstreise) oder
- so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen Wohnort nicht zugemutet werden kann (große Dienstreise).