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FORUM Media (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Dienstreisen

Definition Dienstreise

Eine Dienstreise gem § 26 Z 4 EStG liegt vor, wenn der Dienstnehmer im Auftrag des Dienstgebers

  • seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager etc) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt (kleine Dienstreise) oder
  • so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen Wohnort nicht zugemutet werden kann (große Dienstreise).

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