© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1013881
2.4 Gemeindevertreter und Sozialversicherung
Sozialversicherungspflicht
Bürgermeister und Gemeindemandatare sind nach dem Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) in der Kranken- und Unfallversicherung pflichtversichert. Die Bürgermeister haben darüber hinaus – mit wenigen Ausnahmen – einen Pflichtbeitrag zur Pensionsversicherung zu entrichten und erhalten daraus resultierend eine eigene Pensionsleistung, die sog „Bürgermeisterpension“. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind von der Gemeinde im Rahmen der Lohnverrechnung zu ermitteln und abzuführen.