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Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Allgemeines zur österreichischen Ertragsbesteuerung

In Österreich werden zwei Formen der Ertragsbesteuerung unterschieden: die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer. Die Unterscheidung erfolgt anhand des Steuersubjektes. Nach § 1 Abs 1 EStG sind natürliche Personen einkommensteuerpflichtig; körperschaftsteuerpflichtig gem § 1 Abs 1 KStG sind nur Körperschaften, das sind im Wesentlichen die juristischen Personen des Privatrechts. Die Körperschaftsteuer erfasst das Einkommen der Körperschaften.

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