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Dokument-ID: 1013719
6.3.4 Leitungsrechte
Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde mit Inkrafttreten ab 01.01.2019 ein neuer § 107 in das EStG bzw ein Absatz 7 in § 24 KStG, der wiederum auf § 107 EStG verweist, eingefügt. § 107 EStG sieht eine Abzugsteuer bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten an bestimmte Infrastrukturbetreiber vor.