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Dokument-ID: 900129
1.6 Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die VRV 2015 kennt aufgrund der Orientierung an internationalen Definitionen auf der Schuldenseite zudem keine Trennung in Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Wie im Bereich des Vermögens wird ausschließlich zwischen langfristigen Schulden und kurzfristigen Schulden unterschieden.