© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1004512

Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.2 Verlustausgleich und -vortrag

Jeder BgA ist zunächst für sich ein eigenes Körperschaftsteuersubjekt (§ 2 Abs 1 KStG). Auch verschiedene BgA ein und derselben KöR stellen grundsätzlich für sich weiterhin ein eigenes Steuersubjekt dar. Damit kann es rein begrifflich zu keinem Verlustausgleich zwischen unterschiedlichen BgA einer KöR kommen. Eine Ausnahme stellen so genannte Versorgungsbetriebe einer KöR dar; diese werden als einheitlicher BgA behandelt, wenn sie organisatorisch zusammengefasst sind und unter einer gemeinsamen Leitung stehen (siehe das Kapitel „Versorgungsbetriebe“). Weiters kann eine Zusammenfassung mehrerer Einrichtungen zu einem einheitlichen Betrieb nur dann erfolgen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse objektiv zwischen den verschiedenen Betätigungen eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht, sodass nach allgemeinem Ertragsteuerrecht eine einheitliche Einkunftsquelle vorliegt (VwGH 18.12.2014, 2011/15/0144; siehe auch Kapitel „Zusammenfassen von Betrieben“).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Steuerrecht für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop