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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7 Verschaffung der Verfügungsmacht

Der Begriff „Verschaffung der Verfügungsmacht ist ein eigenständiger Begriff des Umsatzsteuerrechtes (VwGH 2159/74). Ausdrücklich verlangt das Umsatzsteuergesetz nicht die Verschaffung des Eigentums oder des Besitzes. Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des VwGH, dass die Erlangung des zivilrechtlichen Eigentums für die Verschaffung der Verfügungsmacht ausreicht.

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