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Dokument-ID: 1004639
2.3 Werklieferung
Unterscheidung zwischen normaler Lieferung, Werklieferung und Werkleistung
Von der normalen Lieferung unterscheidet sich die Werklieferung dadurch, dass der Unternehmer nicht nur die Verschaffung der Verfügungsmacht an Gegenständen schuldet, sondern auch deren Be- oder Verarbeitung. Als Be- oder Verarbeitung ist hierbei jede Behandlung der infrage stehenden Gegenstände anzusehen, durch welche nach der Verkehrsauffassung ein neues Verkehrsgut entsteht. Die ausschließliche Be- oder Verarbeitung würde umsatzsteuerlich als sonstige Leistung angesehen werden.