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Dokument-ID: 1004923
8.7 Änderung der Verhältnisse bei Anlagevermögen
Voraussetzungen
Wird Anlagevermögen im Laufe der Zeit nicht mehr in jenem Ausmaß für steuerpflichtige oder steuerbefreite Zwecke verwendet wie bei seiner Anschaffung, ist eine Vorsteuerkorrektur zulasten der Gemeinde oder zugunsten der Gemeinde durchzuführen (Änderung der Verhältnisse).