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Dokument-ID: 1004939
8.11 Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
In bestimmten Fällen kann ein Unternehmer seine Vorsteuern pauschal ermitteln. In diesen Fällen ist es nicht notwendig, dass der Unternehmer nachweist, dass ihm Vorsteuer in Rechnung gestellt worden ist. Die Vorsteuerpauschalierung ist in § 14 UStG geregelt.