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Neu Dokument-ID: 891182

Vorschrift

Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz (ISBG)

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Zweck und Aufgaben der Stiftung

idF BGBl. I Nr. 53/2022 | Datum des Inkrafttretens 14.04.2022

Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961. Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich insbesondere durch kompetitive oder qualitätsgesicherte Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten. Dabei ist den Aspekten (BGBl. I Nr. 53/2022)

  1. der institutionellen Veränderung,
  2. der Entwicklungsfähigkeit,
  3. der Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung,
  4. des lebensbegleitenden Lernens sowie
  5. der Chancengerechtigkeit, unter besonderer Berücksichtigung der Chancengerechtigkeit für unterrepräsentierte Gruppen sowie Gruppen mit spezifischen Anforderungen

ein besonderer Stellenwert einzuräumen.

(BGBl. I Nr. 28/2017)