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Neu Dokument-ID: 538803

Vorschrift

Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz 2008

Inhaltsverzeichnis

2. Abschnitt
Stiftungen

1. Unterabschnitt
Errichtung einer Stiftung unter Lebenden

§ 3. Voraussetzungen für die Errichtung

idF LGBl. Nr. 26/2008 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2008

Für die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden sind erforderlich:

  1. die Vorlage einer Stiftungserklärung unter Anschluss einer Stiftungssatzung und eines Vorschlages für die erstmalige Bestellung der Stiftungsorgane an die Landesregierung und
  2. die Bewilligung durch die Landesregierung.