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Neu Dokument-ID: 385164

Vorschrift

Stiftungsrichtlinien 2009

Inhaltsverzeichnis

1.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen

  • inländische Stiftungen des privaten Rechts (da Sitz im Inland);
  • Betriebe gewerblicher Art von inländischen Stiftungen des öffentlichen Rechts; siehe KStR 2001 Rz 65;
  • ausländische Stiftungen, denen die Eigenschaft einer juristischen Person zukommt und die die Geschäftsleitung im Inland haben.

Zum Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht siehe KStR 2001 Rz 2 ff.