© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
63.1.1 Anwendungsbereich und Rechtsfolge des § 17 Abs 5 PSG bei einem Vertrag mit einer Einpersonen-GmbH
OGH: In casu wurde zwischen dem Vorstandsmitglied einer Privatstiftung als einzigem Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und den beiden übrigen Vorstandsmitgliedern ein Abtretungsvertrag geschlossen, mit welchem Geschäftsanteile von der Stiftung an die GmbH abgetreten wurden. Die Privatstiftung, deren Vorstand mittlerweile neu besetzt wurde, klagte nun auf Rückabwicklung des Abtretungsvertrages sowie auf Feststellung seiner Unwirksamkeit wegen fehlender gerichtlicher Bewilligung. Das Teilurteil des Erstgerichts, welches den Vertrag aufhob und als rechtsunwirksam feststellte, wurde vom Berufungsgericht aufgehoben. Der Rekurs war nicht berechtigt. Diesbezüglich ist zunächst festzuhalten, dass ein Vertrag, dessen Rechtsunwirksamkeit festgestellt wird, nicht auch noch aufgehoben werden kann. Auf eine mögliche Nichtigkeit iSd § 477 Abs 1 Z 9 2. Fall ZPO war in dritter Instanz nicht mehr einzugehen,