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Dokument-ID: 538803
2. Abschnitt
1. Unterabschnitt
Tiroler Stiftungs- und Fondsgesetz 2008
2. Abschnitt
Stiftungen
1. Unterabschnitt
Errichtung einer Stiftung unter Lebenden
§ 3. Voraussetzungen für die Errichtung
Für die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden sind erforderlich:
- die Vorlage einer Stiftungserklärung unter Anschluss einer Stiftungssatzung und eines Vorschlages für die erstmalige Bestellung der Stiftungsorgane an die Landesregierung und
- die Bewilligung durch die Landesregierung.