© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 252777
9.1.1 Exekution von Rechten eines Stifters
OGH: Droht ein unersetzlicher oder schwer zu ersetzender Vermögensnachteil, kann eine Exekution nach § 44 Abs 1 EO verschoben werden. Ein Schaden, durch welchen zB der Verlust einer Speziessache droht, wird als unersetzlich beurteilt.