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Neu Dokument-ID: 389351

Vorschrift

Stiftungsrichtlinien 2009

Inhaltsverzeichnis

3.2.3.2 Inländische Beteiligungserträge

40
Als Körperschaft steht der Privatstiftung die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 für inländische Beteiligungen in vollem Umfang sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich zu (siehe KStR 2001 Rz 498 ff).

Zuwendungen von Stiftungen (gleichgültig ob von Privatstiftungen oder anderen Stiftungen) fallen nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung. Zur Behandlung bei der empfangenden Privatstiftung siehe Rz 56.

41
Beteiligungserträge im Sinne des § 10 Abs. 1 KStG 1988 sowie ausländische Beteiligungserträge, die von einer inländischen Stelle ausgezahlt werden, sind, wenn sie einer eigennützigen, nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Privatstiftung zugehen, gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit.