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Dokument-ID: 402264
Stiftungsrichtlinien 2009
4.3.3.2 Die steuerpflichtige Arbeitnehmerförderungsstiftung
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Entsprechen bei einer die Voraussetzungen des § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 erfüllenden Arbeitnehmerförderungsstiftung die stiftungsbriefmäßig festgelegten Zuwendungen an die Begünstigten von vornherein nicht den in § 6 Abs. 2 Z 5 KStG 1988 gesetzlich normierten Leistungen, ist sie eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende betriebliche Privatstiftung, auf die die Ausführungen in Rz 140 ff, Rz 146 ff und Rz 151 anzuwenden sind.