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Dokument-ID: 645146
29.1.1 Zustimmungserfordernis des Beirats für Bestellung von Begünstigten und Vornahme von Ausschüttungen an diese unzulässig
OGH: Laut § 14 Abs 1 PSG stellen der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und gegebenenfalls der Aufsichtsrat Organe der Privatstiftung dar. Weiters können weder Begünstigte oder deren Angehörige Mitglieder des Stiftungsorgans sein, noch können sie die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder darstellen. Mittels dieser Unvereinbarkeitsbestimmungen soll kollidierenden Interessen der Begünstigten einerseits und der Stiftung an der Verwirklichung des Stifterwillens andererseits entgegen gewirkt werden.