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Dokument-ID: 834065
55.1.1 Business Judgement Rule im Stiftungsrecht I – Abberufung des Vorstandes
1. Leitsatz und Entwicklung
Die im angloamerikanischen Raum entwickelte Business Judgement Rule besagt, dass Manager nicht für jene unternehmerischen Entscheidungen haften, die zwar einen Schaden verursachen, jedoch auf Basis von ausreichender Information sowie frei von Interessenkonflikten – also ohne sich von sachfremden Interessen leiten zu lassen – und mit dem Bestreben getroffen wurden, das Beste für das Unternehmen zu bewirken.