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Dokument-ID: 933220
60.1.1 Rechtfertigt ein Aufteilungsanspruch nach § 81 ff EheG gegen den Stifter Akteneinsicht in Firmenbuchakt der Stiftung?
OGH: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall begehrte die Antragstellerin Akteneinsicht in den Firmenbuchakt einer Privatstiftung, bei der ihr Exmann Stiftungsvorstand und Stifter ist, da sie befürchtete, dass er in der abgeänderten Stiftungsurkunde auf sein Änderungs- und/oder Widerrufsrecht verzichtet habe, um sie in dem Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG schlechter zu stellen.