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Neu Dokument-ID: 404375

Vorschrift

Stiftungsrichtlinien 2009

Inhaltsverzeichnis

8.3 Die Stiftung oder Vermögensmasse

227
Zuwendende im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 7 und 8 EStG 1988 können sein:

  • nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallende Privatstiftungen
  • ausländische Stiftungen oder sonstige Vermögensmassen, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind (dazu unten Rz 229).

Mit dem SchenkMG 2008 wurden Zuwendungen von ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen, die mit einer Stiftung nach dem Privatstiftungsgesetz vergleichbar sind, expressis verbis mit Zuwendungen von Privatstiftungen gleichgestellt. Die Vergleichbarkeit ist anhand eines Typenvergleiches vorzunehmen (siehe dazu KStR 2001 Rz 110).