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Dokument-ID: 872956
56.1.1 Änderung der Stiftungsurkunde wegen geänderter Verhältnisse durch niedriges Zinsniveau?
OGH: Voraussetzung für die Änderung einer Stiftungsurkunde durch den Vorstand ist die Anpassung derselben an geänderte Verhältnisse unter Wahrung des Stiftungszwecks. Für Sparkassen- Privatstiftungen, die durch formwechselnde Umwandlung zu einer Privatstiftung wurden, gilt gem § 27a Abs 4 Z 4 SpG, dass den Begünstigten nur die Erträge der Privatstiftung zugewendet werden dürfen.