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21.3 Aktuelles Stiftungsrecht
Der Gesetzgeber hat mit der Revision des Stiftungsrechts im Jahr 2008 ein in sich geschlossenes Gesetzeswerk geschaffen, indem er die stiftungsspezifischen Bestimmungen alle unter Art 552 PGR zusammenfasste und in mit Paragrafen gekennzeichnete Abschnitte unterteilte. Die Verweise auf das Anstaltsrecht (Art 534ff PGR) sowie auf das Recht über die Treuunternehmen (TrUG, Art 932a PGR) sind entfallen; die Regelungsinhalte dieser Normen wurden in das Gesamtgefüge des neuen Art 552 PGR übernommen. Damit trägt der Gesetzgeber dazu bei, dass die Gesetzessystematik von einer klaren Trennung der Rechtsinstitute der Stiftung, der Anstalt und des Treuunternehmens ausgeht. Durch die Revision des Stiftungsrechts sind nun einige Regelungsinhalte des liechtensteinischen Privatstiftungsrechts dem österreichischen Stiftungsrecht ähnlich; dies betrifft vor allem die Stifterrechte und ihre Höchstpersönlichkeit, die Bindung der Organe an den Stiftungszweck, die taxative Aufzählung der Essentialia negotii der Stiftungsurkunde sowie die Informationsrechte der Begünstigten. Im Folgenden werden die Eckpunkte des neuen Rechts dargestellt.